FAQ

Traumatherapie macht mir Angst. Mir geht’s schlecht, aber ich will mein Trauma nicht nochmal durchleben. Macht Therapie da überhaupt Sinn?

Grundsätzlich gehen wir in der Therapie nur so weit und nur so schnell vor, wie Sie als Patient*in das können und wollen. Beim ersten Therapie-Anlauf reicht es vielen Traumatisierten aus, erst einmal stabilisiert zu werden und wieder im Alltag zurecht zu kommen. Das ist völlig legitim und ich unterstütze Sie, wenn Sie nach der ersten Phase der Trauma-Therapie (erstmal) aufhören möchten. Niemand zwingt Sie, Ihr Trauma erneut zu durchleben – sofern nicht intrusive Erinnerungen und Flashbacks zu Ihren Symptomen gehören.

Aber ich möchte Ihnen auch die Angst nehmen. Mit der I.T.S. – Integration Trauma-assoziierter Selbstanteile – steht uns eine sehr sanfte Methode der Trauma-Integration zur Verfügung. Entwickelt für Kinder mit Bindungsstörungen, die häufig vor dem Spracherwerb traumatisiert wurden und ihre Erfahrungen daher nicht beschreiben können, erlaubt uns die I.T.S., sich dem traumatischen Ereignis zu nähern und es ggfs. zu integrieren, ohne dass es mir gegenüber ausgesprochen werden muss. Das funktioniert nicht für alle; manche brauchen die klare Konfrontation und der Verbalisierung des Erlebten kommt in anderen trauma-therapeutischen Verfahren eine wichtige Rolle zu. Aber einen Versuch ist es wert. Wenn Sie soweit sind.

Ich bin gar nicht traumatisiert. Kann ich trotzdem zu Ihnen in Therapie kommen?

Natürlich. Mein Arbeitsschwerpunkt ist die Trauma-Therapie, aber ich behandle auch gern Patient*innen mit anderen psychischen Symptomatiken, sofern diese nicht so schwerwiegend bzw. dergestalt sind, dass sie in die Hände eine*r Psychiater*in gehören und/oder medikamentös behandelt werden müssen.

Ich behandle z.B. keine Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, Suchtmittelabhängigkeiten, Entwicklungsstörungen, manische und bipolare Verläufe, schwere Depressionen oder bestimmte Persönlichkeitsstörungen. Wenn psychische Symptome als Teil oder Folge einer körperlichen Erkrankung auftreten, behandle ich diese nur „mit“, wenn und solange die zugrunde liegende körperliche Erkrankung ärztlich behandelt wird.

Haben Sie aktuell Therapieplätze frei?

Ja. Ich habe gerade meine Kapazität etwas erweitert und daher ab August Plätze ohne Warteliste frei. Vereinbaren Sie bei Interesse bitte einen Termin für ein Erstgespräch.

Ich suche eigentlich nach einer Therapeutin mit Kassensitz. Nehmen Sie auch Patienten an, die nur die Wartezeit überbrücken wollen?

Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz können sehr lang sein und Symptome können sich unbehandelt verschlimmern. Sofern ich Kapazitäten frei habe, helfe ich Ihnen gern, die Wartezeit zu überbrücken. Wir entscheiden gemeinsam, ob es wirklich Sinn macht, in so einem Fall in die Therapie einzusteigen, die möglicherweise dann jemand mit einem anderen Verfahren weiterführt, oder ob eine psychosoziale Beratung die angemessenere Wahl ist.

Kann die Therapie auch online stattfinden?

Ja, es ist erlaubt, Psychotherapien online durchzuführen, wobei das Erstgespräch und die Anamnese nach Möglichkeit im direkten, persönlichen Kontakt erfolgen und die Regel auch weiterhin die persönliche Sitzung sein soll. Ich bin selbst kein großer Fan von Online-Sitzungen, da dabei viele Informationen, die die Körpersprache liefert, nicht unmittelbar wahrnehmbar sind. Bevor jedoch keine Behandlung erfolgt, weil die Patient*in z.B. körperlich erkrankt ist, oder jemand mit einer sozialen Phobie sich nicht in die Praxis traut, kann die Therapie auch online erfolgen.

Ich habe jemanden traumatisiert. Behandeln Sie auch Täter*innen?

Von meiner Seite aus spricht nichts dagegen, mit Menschen zu arbeiten, die sich ihren Taten stellen wollen, egal ob sie jemanden absichtlich geschädigt haben, aus Fahrlässigkeit oder ganz aus Versehen. Es gibt auch Traumatisierungserfahrungen, z.B. bei Gefangenschaft, bei denen „Täter geworden sein, um zu überleben“ Teil der Traumatisierung ist. Bedingung für eine Zusammenarbeit ist, dass Sie aktuell keine Straftaten (mehr) begehen und bereit sind, die Verantwortung für Ihre Taten zu übernehmen.

Sollten Sie jedoch Straftaten begangen haben, muss ich Sie darauf hinweisen, dass ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie selbstverständlich dem Schutz Ihrer Daten verpflichtet bin, nicht jedoch der ärztlichen Schweigepflicht nach §203 Abs. 1 StGB unterliege. D.h., dass ich mich nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen könnte, sollte ich in einem Strafverfahren gegen Sie als Zeugin geladen werden. Es kann daher für Sie besser sein, zu eine*r approbierten Psychotherapeut*in zu gehen.

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